Nachhaltigkeitsberichterstattung – Handlungsbedarf für Unternehmen

Nachhaltiges, verantwortungsvolles Wirtschaften ist ein unverzichtbarer Aspekt unternehmerischen Handelns und oftmals fester Bestandteil der Unternehmensstrategie.

Mit der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde nun erstmals eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen eingeführt. Da Berichterstattungspflichten grundsätzlich ab dem Jahr 2023 in Kraft treten, sind Unternehmen angehalten, bereits im Jahr 2022 entsprechende Strukturen aufzubauen.

Die Norddeutsche AG unterstützt Sie bei der Bestimmung des Handlungsbedarfs in Ihrem Unternehmen sowie bei der zielgerichteten Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung, analysieren mit Ihnen die Wertschöpfungskette und unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Strukturen.

Sustainability Reporting – Verpflichtung und Chance zugleich

Sich als Unternehmen bewusst mit den eigenen Einflüssen auf die Umwelt und das Klima auseinanderzusetzen (Nachhaltigkeitskonzept), ist ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um zu ermitteln, welche Verbesserungen möglich und sinnvoll sind, müssen die wesentlichen Kennzahlen des eigenen Betriebs mit ihren individuellen Stärken und Schwächen bekannt sein.

Auf welchem Ausgangsniveau sich ein Unternehmen befindet, ob und in welchem Umfang in der Vergangenheit eine Entwicklung stattgefunden hat und wie Sie gegenüber konkurrierenden Unternehmen aufgestellt sind, wird bei der Ermittlung dieser Kennzahlen identifiziert.

Anhand dieser Erkenntnisse kann entschieden werden, ob zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeit vorgenommen werden oder sogleich ein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird. Insbesondere, wenn die Kundinnen und Kunden bereits zu dem Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen gehören, kann ein frühzeitiges gutes Nachhaltigkeitsniveau durchaus einen Marktvorteil gegenüber dem Wettbewerb darstellen.

Die Expertinnen und Experten der Norddeutsche AG beraten mittelständische Unternehmen, wie sie die Vorteile des nachhaltigen Wirtschaftens erkennen – und gewinnbringend einsetzen können.

Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung – Wer ist betroffen?

Die wesentlichste Neuerung des EU-Vorschlags besteht darin, dass künftig alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in die Berichtspflicht eingebunden werden sollen – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Ab dem 1. Januar 2024 müssen bei Umsetzung der Richtlinie die berichtspflichtigen Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2023 im Lagebericht berichten.

  • Alle großen Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
  • Die zweite Schwelle für Großunternehmen ist weiterhin ein Umsatz von > 20 Millionen Euro oder ein Absatz von > 40 Millionen Euro.
  • Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab 01.01.2026).
  • Nach der Richtlinie 2013/34/EU gelten Unternehmen als klein, wenn sie zwei der drei Merkmale 1) 10 Beschäftigte, 2) 350.000 Euro Bilanzsumme und 3) 700.000 Euro Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung

Unternehmen aller Branchen benötigen heutzutage einen strategischen Nachhaltigkeitsansatz, der sich in der Unternehmensberichterstattung in Bezug auf Corporate Social Responsibility (CSR) wiederfindet. Die Norddeutsche AG unterstützt daher Mandantinnen und Mandanten bei der Einführung und Optimierung von CSR-Berichtsstrukturen sowie die Prüfung nichtfinanzieller Berichte und Nachhaltigkeitsberichte. Unser interdisziplinäres Sustainability-Services-Team unterstützt Sie bei Herausforderungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Bestandteile eines Nachhaltigkeitsberichts

  • Standards & Richtlinien
  • UN-Global-Compact-Standard (UNGC)
  • Global-Reporting-Initiative-Standard (GRI)
  • ISO 26000 – internationaler Standard
  • EMAS-Standard – EUR-Standard
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Inhalte eines CSR-Berichtes

  • Nachhaltigkeitsbestrebungen
  • Strategie und Handlungsvorgaben
  • Formulierung der Ziele
  • Statement in Bezug auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten (Gesundheit, Sicherheit, Gleichstellung)
  • Schutz und Kontrolle ökologischer und sozialer Einflüsse

Nachhaltigkeitsberichterstattung – unsere Leistungen für Sie:

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu analysieren und strukturiert im Einklang mit EU-Standards darüber zu berichten.

  • Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Was dürfen wir für Sie tun?
Lassen Sie uns sprechen!

Die Wirtschaftsprüfung gehört zu den Kernkompetenzen der Norddeutsche AG. Auf der Basis fundierter Analysen der Unternehmensentwicklung werden branchen- und organisationsspezifische Chancen und Risiken von Strategien und Geschäftsprozessen treffsicher ausgelotet und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet. Wir schaffen durch unsere Prüfungstätigkeit Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

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Ansprechpartner

Britta Stang-Wegener

Vorständin / Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin