Nachhaltigkeitsberichterstattung – Handlungsbedarf für Unternehmen
Nachhaltiges, verantwortungsvolles Wirtschaften ist ein unverzichtbarer Aspekt unternehmerischen Handelns und oftmals fester Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Mit der neuen EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde nun erstmals eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen eingeführt. Da Berichterstattungspflichten grundsätzlich ab dem Jahr 2023 in Kraft treten, sind Unternehmen angehalten, bereits im Jahr 2022 entsprechende Strukturen aufzubauen.
Die Norddeutsche AG unterstützt Sie bei der Bestimmung des Handlungsbedarfs in Ihrem Unternehmen sowie bei der zielgerichteten Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung, analysieren mit Ihnen die Wertschöpfungskette und unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Strukturen.